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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen 4C Catering
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Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
Auftragsstornierung
a) durch den Auftraggeber (Kunden)
Bei Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber (Kunden) bis drei Tage vor Beginn der Veranstaltung werden
dem Auftraggeber die bereits angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Kündigung
wird die volle Auftragssumme fällig. Ausnahmen nur in Sonderfällen möglich.
b) durch 4C Catering
4C Catering behält sich vor, Aufträge jederzeit stornieren zu dürfen, sollte sich beim Auftraggeber (Kunden) eine
finanzielle oder persönliche Unzulänglichkeit ergeben, oder wenn die Umsetzung des Caterings aus Gründen höherer
Gewalt (z.B. Krankheit oder Unfall, Katastrophen) allgemeinhin als unzumutbar oder unmöglich angesehen werden
kann. Etwaige Vorleistungen (z.B. Anzahlungen, Übergabe von Sachwerten, etc.) durch den Auftraggeber werden
diesem zu 100% erstattet. Schadensersatzansprüche oder anderweitige Forderungen durch den Auftraggeber finden
hier keine Anwendung.
Beanstandungen
Offensichtliche Mängel sind bei Warenanlieferung bzw. während dem Catering sofort zu beanstanden und zu
reklamieren. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Umtausch falsch bestellter Waren ist
bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Bei unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden übernimmt 4C
Catering keine Haftung.
Betriebsstätte
4C Catering hat seine Produktionsstätte in
Ernst-Heinkel-Ring 18
85662 Hohenbrunn (bei München)
Angebote werden für München und Umgebung erstellt bis zu einem Radius von ca. 50km.
Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
Bezahlung
Bei Neukunden bzw. Erstbestellungen kann 4C Catering eine 100% Anzahlung oder Bezahlung bei Lieferung
anfordern. Andernfalls sind unsere Lieferungen und Leistungen spätestens 14 Tage ab Veranstaltung ohne Abzug,
soweit nichts anderes vereinbart, zu bezahlen. Verzugszinsen erlauben wir uns ab dem 14. Tag nach
Rechnungsstellung ohne vorherige Ankündigung zu berechnen. Bei Aufträgen größer 2.000€ Nettowert behalten wir
uns vor, eine 50%ige Anzahlung einzufordern. Wird diese Anzahlung durch den Kunden nicht geleistet entfällt auch
jegliche Erfüllungspflicht/Vertragspflicht seitens 4C Catering.
Erfolgsort
Erfolgsort ist der jeweilige Ort der Veranstaltung bzw. im Zweifel der Sitz des Auftraggebers (Kunden).
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
Lieferung
Die Lieferkosten errechnen sich zum einen aus der Entfernung zwischen dem Produktionsstandort und dem
Ausführungsort (Lieferadresse), zum anderen aber auch aus der bestellten Ware. Eine generelle Pauschale gibt es
daher nicht. Eine Selbstabholung durch den Kunden ist möglich und kostenfrei.
Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert (Gesamtwert) beträgt 500,00€. Ausnahmen nach Absprache möglich.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei reiner Essenslieferung beträgt die
MwSt. 7%. Bei Lieferung mit Material und Dienstleistung beträgt die MwSt. 19%. Ausnahmen nach Absprache bzw.
bei getrennten Rechnungen möglich.
Schriftform
Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sonstiges
Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Aufträge bedürfen im Allgemeinen lediglich der Schriftform (E-Mail
ausreichend) und keiner persönlichen Unterschrift. Mit einer Auftragsvergabe werden unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
Unwirksamkeit des Vertrags
Jeglicher Vertrag gilt von Anfang an als unwirksam wenn er über offensichtliche grobe Mängel verfügt, die gegen
deutsches Recht oder die guten Sitten verstoßen. Rechenfehler und offensichtliche Tippfehler machen einen Vertrag
nicht ungültig.
Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht.
Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der
Wiederbeschaffung, bzw. der Reparatur in Rechnung gestellt. Eine Versicherung bzw. Absicherung der
Leihgegenstände durch 4C Catering ist nicht möglich.
München, den 20. Juni 2018